Der Zugtruppführer (ZTrFü)
ist der direkte Vertreter des Zugführers und für die stete Einsatzbereitschaft und Ausbildung des Zugtrupps verantwortlich.
- den Ausbildungsstand ermitteln und den Ausbildungsbedarf feststellen,
- die Ausbildung durchführen und/oder überwachen,
- Der ZTrFü hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden.
- Der ZTrFü ist verantwortlich für die Durchführung der seiner Teileinheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
- die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
- die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
- im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt,
- Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW- Einheiten aufnimmt,
- die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellten Einheiten regelt.
Der ZTrFü ist dem ZFü gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps verantwortlich.