Der Zugtruppführer (ZTrFü)

ist der direkte Vertreter des Zugführers und für die stete Einsatzbereitschaft und Ausbildung des Zugtrupps verantwortlich. 

  • den Ausbildungsstand ermitteln und den Ausbildungsbedarf feststellen, 
  • die Ausbildung durchführen und/oder überwachen,
  • Der ZTrFü hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden.
  • Der ZTrFü ist verantwortlich für die Durchführung der seiner Teileinheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere: 
  • die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt, 
  •  die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet, 
  •  im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt, 
  •  Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW- Einheiten aufnimmt, 
  •  die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellten Einheiten regelt.

 

Der ZTrFü ist dem ZFü gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps verantwortlich.