Arbeitgeber
Die Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks engagieren sich ehrenamtlich für den Bevölkerungsschutz in Deutschland. Damit sie bei Einsätzen, Übungen oder Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen können, sind sie auf die Unterstützung ihrer Arbeitgeber angewiesen.
Gesetzliche Grundlage
Die Freistellung von THW Helferinnen und Helfern ist gesetzlich geregelt. Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden für Einsätze und notwendige Ausbildungsmaßnahmen freizustellen. Dies gilt insbesondere bei Einsätzen im öffentlichen Interesse, zum Beispiel bei Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen.
Lohnfortzahlung und Erstattung
Während der Freistellung zahlt der Arbeitgeber in der Regel das Arbeitsentgelt weiter. Das THW erstattet dem Arbeitgeber auf Antrag die fortgezahlten Lohnkosten sowie bestimmte Neben- und Ausfallkosten. Dadurch entstehen dem Unternehmen keine finanziellen Nachteile.
Vorteile für Arbeitgeber
Die Unterstützung ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer bringt auch Vorteile für Unternehmen. Mitarbeitende im THW verfügen häufig über zusätzliche Qualifikationen wie technisches Verständnis, Führungskompetenz, Teamfähigkeit und Belastbarkeit. Diese Fähigkeiten wirken sich positiv auf den Berufsalltag aus.
Viele Unternehmen verstehen das Engagement im THW zudem als Teil ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und leisten durch die Freistellung einen wichtigen Beitrag zum Bevölkerungsschutz.
Partnerschaft im Bevölkerungsschutz
Die erfolgreiche Arbeit des THW basiert auf dem Zusammenspiel von Ehrenamt, Arbeitgebern und staatlicher Unterstützung. Die Bereitschaft von Unternehmen, ihre Mitarbeitenden freizustellen, ist daher ein zentraler Baustein für schnelle und wirksame Hilfe im Einsatzfall.
So tragen Arbeitgeber gemeinsam mit den ehrenamtlichen Kräften dazu bei, dass Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird.